
Ein Service von MCW - Medical Computer Ware
AGB zur Befundkartei im pdf-Format
AGB der MCW im pdf-Format
AUFTRAGNEHMER: MCW Handelsgesellschaft m.b.H., FN 55115b, Breuninggasse 6, 1230 Wien
Ich bestelle hiermit folgende/s Produkt/e:
BEFUNDKARTEI (meine privaten Gesundheitsdaten)
Leistungsgegenstand ist die Sammlung und Speicherung meiner medizinischen Daten und Befunde,
welche von jenen medizinischen Einrichtungen wie Labors, Krankenhäusern, Ärzten etc.,
die sich am Projekt „persönliche Befunddatenbank“ (meine privaten Gesundheitsdaten)
beteiligen, elektronisch versendet werden. Die Speicherung der Daten und Befunde erfolgt in
verschlüsselter Form. Auf die gespeicherten Daten und Befunde habe nur ich Zugriff, ich
kann jedoch durch Bekanntgabe von Zugriffscodes Ärzten beschränkte Einsicht gewähren.
Ich erteile meine ausdrückliche Zustimmung, dass der Auftragnehmer meine medizinischen
Befunde und Daten sammelt, speichert, und unter den mir übermittelten geheimen
Zugriffscodes zum Abruf im Internet bereithält, sowie das Bestehen meiner Befunddatenbank
in einem zentralen Verzeichnis registriert. Ich bevollmächtige den Auftragnehmer zur
Einholung der ab der Registrierung neu erstellten Befunde und medizinischen Daten. Außerdem
habe ich die Möglichkeit, selbst Befunde oder ältere medizinische Dokumente in der
Befundkartei abzulegen – diese Befunde werden jedoch mit dem Vermerk „Patienteneingabe“
gekennzeichnet. Ich habe jedoch jederzeit die Möglichkeit, die von mir erfassten Befunde
oder medizinischen Dokumente einem Arzt, der Vertragspartner von MCW ist, zu zeigen und die
Richtigkeit online bestätigen zu lassen. Dann wird dieser Befund als vom Arzt kontrolliert
gekennzeichnet. Der Preis für die persönliche Befunddatenbank beträgt € 36.-
im Jahr (inkl. USt). Der Patient/Auftraggeber hat die Möglichkeit, die
„Gratis BEFUNDKARTEI“ zu wählen, wenn er damit einverstanden ist,
dass auf seiner „persönlichen Befunddatenbank“ und auf dem Gesundheitsportal „Befundkarte“
Werbung platziert wird. Die Befundkartei ist standardisiert mit einem Speicherplatz von 10 MB
ausgestattet, das entspricht ca. 100 schriftlichen Befunden. Sollte ich mehr Speicherkapazität
benötigen, kann ich einen größeren Speicher online nachbestellen (siehe Preisliste).
I. LEISTUNGSBESCHREIBUNG BEFUNDKARTEI (meine privaten Gesundheitsdaten)
I.1. ALLGEMEINE BESCHREIBUNG
„Die Befundkartei“ (meine privaten Gesundheitsdaten) ist ein Dienstleistungsprodukt von MCW.
MCW holt mit Einwilligung des Kunden medizinische Daten und Befunde ein, sammelt sie, speichert
sie und stellt sie dem Kunden in elektronischer Form zur Verfügung. Diese Befunde sind von
Einrichtungen wie Labors, Krankenhäusern, Ärzten etc., die sich am Projekt beteiligen,
erstellt worden. Es gibt aber auch die Möglichkeit, die Befundkartei mit selbst abgelegten
Befunden zu ergänzen. Diese Befunde sind jedoch mit dem Vermerk „Patienteneingabe“
gekennzeichnet. Der Kunde als Zugriffsberechtigter kann über eine Datenübertragungsleitung
via Internet eine Kommunikation zur Datensammelstelle aufbauen und nach elektronischer Autorisierung
eigenverantwortlich seine persönliche Befunddatenbank einsehen und administrieren. Der Kunde
entscheidet selbst, ob, wem und in welchem Umfang er Einsicht in die Befunddatenbank gewährt.
Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass nur medizinische Daten und Befunde von solchen Institutionen
(Ärzte, Krankenhäuser, Labors) einbezogen werden können, die mit MCW direkt oder
indirekt in Vertragsbeziehung stehen.
I.2. ABWICKLUNG
Nach erfolgter Beauftragung von MCW mit der Datensammlung erhält der Kunde per Post die
Befundkarte mit aufgedrucktem Benutzercode und per getrenntem Einschreiben an die bekannt gegebene
Adresse seinen Zugriffscode (Passwort und PIN). Hat er bereits eine noch nicht freigeschaltene
Befundkarte, kann er sich online registrieren lassen und sein persönliches Passwort selbst
wählen. In diesem Fall hat der Auftraggeber zwar die Möglichkeit, Befunde selbst in
die Befundkartei abzulegen, aber noch nicht automatisiert befüllen zu lassen. Für
die automatisierte Befüllung ist die schriftliche Legitimation durch eine Kopie eines
Ausweises und der e-card mit Sozialversicherungsnummer und ein unterschriebenes Bestellformular
Voraussetzung. Diese Legitimation muss per Post oder Fax bei MCW, Breuninggasse 6, 1230 Wien
einlangen. Wenn das geschehen ist, wird die automatisierte Befüllung aktiviert. Das ist
für den Auftraggeber mit dem Vermerk „automatisierte Befüllung aktiviert“
gekennzeichnet. Sollte dieser Vermerk nicht aufscheinen, ist der Auftraggeber verpflichtet, uns
schriftlich darüber zu informieren. Wenn jemand keine Sozialversicherungsnummer hat, ist
eine automatisierte Befüllung nicht möglich.Die Legitimierung durch Benutzercode und
Zugriffscodes (Passwort und/oder PIN) ist notwendig, damit der Kunde seine Daten und Informationen
einsehen und administrieren kann. Bei sämtlichen Eintragungen des Kunden wird dessen Berechtigung
anhand der angeführten Identifikationsmerkmale geprüft. Dispositionen kann ein Kunde
grundsätzlich 24 Stunden pro Tag und 7 Tage in derWoche vornehmen. Da fallweise Wartungs- und
Servicearbeiten an den Rechnern von MCW vorzunehmen sind, kann in diesem Zeitraum die persönliche
Befunddatenbank zeitweilig nicht zur Verfügung stehen. Jeder Zugriff auf das Portal der
persönlichen Befunddatenbank wird mitgeloggt. Auf Wunsch des Kunden erhält dieser
über jeden Datenzugriff ein automatisch erstelltes E-Mail als Login Benachrichtigung. Es bleibt
den Auftraggeber überlassen ob er dritten Personen durch Bekanntgabe seines Benutzercodes und
Zugriffcodes den Zugriff auf seine Befundkartei ermöglicht.
I.3. DATENAUSFOLGUNG
Mit der Kündigung nach Punkt II.8. hat der Kunde Anspruch auf die kostenpflichtige Dienstleistung
von MCW zur Überspielung der medizinischen Dokumente auf einen Datenträger. Diesen Datenträger
erhält der Kunde per Post (Einschreiben). Zeitpunkt für die Datenausspielung ist der Tag des
letztmöglichen Kundenzugriffs auf den Account. MCW verpflichtet sich, binnen Wochenfrist danach
alle medizinischen Dokumente aus der Befunddatenbank zu löschen. Bei einer Kündigung bzw.
fristlosen Auflösung des Vertragsverhältnisses durch MCW werden die gesammelten Daten
automatisch und kostenfrei dem Kunden zur Verfügung gestellt. Aus Sicherheitsgründen
ist der Auftraggeber verpflichtet seine Originalbefunde und sonstige medizinische Dokumente, die
eingespeichert werden aufzubewahren.
II. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN
II.1. VERTRAGSSCHLUSS
Wenn die Bestellung per Post oder online an MCW übermittelt wurde und MCW eine Rechnung
ausgestellt hat, gilt das als Auftragsbestätigung und Annahme der Bestellung. Bei der
Bestellung per Post wird die Befundkarte samt Zugangscode ebenfalls per Post übermittelt –
eine Freischaltung erfolgt erst nach Eingang der Zahlung. Bei der Online-Bestellung hingegen
wird der Auftraggeber sofort freigeschaltet, weil er die Zahlung bereits online getätigt hat.
II.2. ZUSTIMMUNGSERKLÄRUNG NACH DSG
Mit Unterfertigung des Bestellformulars oder einer Zustimmungserklärung online erklärt
sich der Kunde einverstanden, dass MCW die in der Bestellung angeführten Daten
automationsunterstützt verarbeitet, insbesondere speichert, mit anderen Daten verknüpft,
evident hält und einen für den Kunden zur Eingabe und Abfrage dieser Daten erforderlichen
Account einrichtet.
II.3. SORGFALT
Da die angebotenen Leistungen über das Kommunikationsmedium Internet abgewickelt werden und
das Internet ein grundsätzlich offenes, allgemein zugängliches Medium ist, ist zur
Vermeidung von Schäden bei Dispositionen mit einer größeren Sorgfalt vorzugehen.
Im Hinblick auf diese gebotene Sorgfalt trägt der Kunde die alleinige Verantwortung für
die Auswahl und Verwendung jeglicher Code-oder Schlüsselworte. Bei Nutzung der Leistungen
über WAP hat der Kunde dafür Sorge zu tragen, dass auf seinem Gerät die Verschlüsselungsoption
(WTLS) eingeschaltet ist, da es sonst zu einer Datenübermittlung über eine nicht
gesicherte Leitung kommt.
II.4. SPERREN
Der Kunde hat die Möglichkeit, seinen Account während der Geschäftszeiten per
Telefon sperren zu lassen oder selbst online, direkt in seinem Account, die Sperrung
durchzuführen. Eine solche Sperrung wird unverzüglich, spätestens aber 24
Stunden nach Einlangen der Meldung des Kunden wirksam. MCW ist nicht verpflichtet, die
telefonische Sperrung zu behandeln, wenn der Anrufer seine Berechtigung nicht durch Angaben
zu seiner Person glaubhaft machen kann. In diesem Fall hat der Kunde seinen Sperrantrag
unverzüglich schriftlich zu bestätigen und an MCW zu übermitteln. Nach erfolgter
Sperrung hat der Kunde die Möglichkeit, zwischen einem neuen Authentifizierungspaket oder
der Löschung seiner medizinischen Daten zu wählen. Die Wahl auf Löschung der
medizinischen Daten entspricht einer Kündigung von Seiten des Kunden (gem. Punkt III.8.).
II.5. KOSTENBEITRAG
Der Kostenbeitrag schließt alle angeführten Dienstleistungen (Datensammlung und
Dateneinsicht) von MCW ein, jedoch nicht Honorare von Ärzten und anderen Dienstleistern,
die insbesondere bei der manuellen Eingabe von medizinischen Daten und Befunden entstehen
können.
II.6. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
Die Jahresgebühr ist immer im Voraus für das Folgejahr zu begleichen, ohne Abzüge
von Boni und Skonti. Stichtag für den Vertragsbeginn und damit auch für die
Jahresgebühr ist der nächste Monatserste, folgend auf das Datum des Bestellformulars. Die
Rechnung erhält der Kunde jeweils im Monat der Bestellung mit einem Zahlungsziel von 14
Werktagen. Erfolgt die Zahlung nicht rechtzeitig,so ist MCW nach einmaliger Mahnung unter Androhung
der Vertragskündigung berechtigt, das Vertragsverhältnis fristlos aufzulösen.
II.7. INDEXIERUNG
Es wird die Wertbeständigkeit des Jahresbeitrages vereinbart. Die vereinbarten Entgelte
werden zum Erhalt des inneren Wertes nach dem von der Statistik Austria herausgegebenen
Index der Verbraucherpreise 2000 wertgesichert. Das vereinbarte Entgelt wird jährlich
mit Jänner an die seit der letzten Erhöhung eingetretene Veränderung des
Verbraucherpreisindex angepasst.
II.8. KÜNDIGUNG/AUFLÖSUNG
Der zwischen dem Kunden und MCW vereinbarte Vertrag zur Speicherung und Evidenthaltung der
übermittelten Daten wird auf unbestimmte Zeit eingegangen, jedoch haben beide
Vertragsparteien die Möglichkeit, zu jedem Letzten des Kalenderjahres unter Einhaltung
einer Kündigungsfrist von 3 Monaten das Vertragsverhältnis zu lösen. Erfolgt
eine Kündigung von Seiten des Kunden, so hat dieser mit der Kündigung die
Möglichkeit, einen Zeitpunkt zu bestimmen, bis zu dem die medizinischen Dokumente
einseh- und administrierbar sind, längstens jedoch bis zum Kündigungstermin. Für
Kündigungen während des laufenden Vertragsjahres erfolgt keine Rückvergütung
des vom Kunden bezahlten Entgeltes. Mit Ablauf der Kündigungsfrist bzw. mit dem Tag der
fristlosen Auflösung des Vertrages bzw. beim Ableben des Auftraggebers hat MCW das
Recht die gespeicherten Daten zu löschen.
II.9. DATENSCHUTZ
MCW verpflichtet sich, sämtliche im Auftrag des Kunden gesammelten Daten ausschließlich
dem Auftraggeber zur Einsicht zu überlassen und sämtliche gem. § 14 DSG 2000
erforderlichen Datensicherheitsmaßnahmen zu treffen und insbesondere die Verpflichtung
zur Einhaltung des Datengeheimnisses auf ihre Mitarbeiter oder von ihr beauftragte
Subunternehmer zu übertragen. Darüber hinaus werden Datenschutzauskünfte
nur gemäß § 26 DSG 2000 erteilt. Ein diesbezüglicher Antrag muss
per Brief oder Fax gestellt werden, die Auskunft wird dem Empfänger nur per Einschreiben
zugestellt. Für jede andere Übermittlung muss vom Kunden eine schriftliche
Erklärung zur Haftungsübernahme vorgelegt werden. Die von MCW für Datenschutzauskünfte
in Rechnung gestellten Kosten sind im aktuellen Tarifblatt festgehalten. Zum Zweck des
Datenschutzes ist MCW berechtigt, die Sicherheitsvorschriften und Maßnahmen von Zeit zu Zeit zu ändern, um das Maß an Sicherheit anzupassen. Der Kunde ist verpflichtet, den Datenschutzhinweisen direkt im Portal unbedingt Folge zu leisten. Der Kunde stimmt ausdrücklich zu, dass er per E-Mail/Online alle Informationen über das Dienstleistungsprodukt erhält. Der Kunde stimmt weiters zu, dass er Informationen über MCW, insbesondere Leistungen im Zusammenhang mit dem Dienstleistungsprodukt, per E-Mail erhält. Der Kunde ist berechtigt, diese Zustimmung schriftlich zu widerrufen, verpflichtet sich für diesen Fall jedoch zurBekanntgabe einer anderen Kommunikationsmöglichkeit.
II.10. HAFTUNG
MCW übernimmt keine Haftung oder Gewährleistung für die Richtigkeit
und Vollständigkeit der gespeicherten medizinischen Daten, Befunde und
Notfalldaten. Insbesondere trägt der Kunde alle Folgen und Nachteile, die
aus der Missachtung der ihm aus diesen Bedingungen treffenden Sorgfaltspflichten
entstehen. MCW haftet nicht für Schäden, die auf höhere Gewalt
zurückzuführen sind, wie z.B. Systemausfälle, Betriebsunterbrechung,
Datenverlust, Softwareschäden, Internetausfall, mangelnde Internetverfügbarkeit
oder ähnliche Gebrechen. MCW haftet auch nicht für den Fall, dass ein Zugriff
auf Notfall- oder Befunddaten aufgrund mangelnder Unterstützung der
eingesetzten Sicherheitstechnologien oder mangelnder technischer Kompatibilität
durch das abfragende Endgerät (Mobiltelefon, Computer etc.) nicht möglich
ist. MCW haftet nur dafür, dass die vom Kunden aufgenommenen Daten richtig in
das Register übergeführt werden. Der Kunde muss kontrollieren, ob die Daten
auch abrufbar sind, d.h. richtig übertragen wurden. Der Kunde ist selbst
verantwortlich für die Richtigkeit und Vollständigkeit der von ihm selbst
eingegebenen medizinischen Daten/Befunde und persönlichen Daten. Für technisch
bedingte Qualitätsverluste bei der Bildübermittlung z.B. Röntgenbilder,
CT, MR, Ultraschall usw. übernimmt MCW keine Haftung.
Die Endkontrolle der Richtigkeit der gespeicherten Daten obliegt dem Patienten
nach Erhalt der Befundkarte. Reklamationen sind binnen 14 Tagen nach Erhalt der
Befundkarte direkt bei MCW schriftlich einzubringen.
II.11. ÄNDERUNGEN DER AGB
Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB werden dem Kunden schriftlich (z.B.
per E-mail oder per Post) mitgeteilt. Änderungen gelten als genehmigt, wenn der
Kunde nicht binnen 4 Wochen nach Zugang schriftlich widerspricht. Der Kunde erklärt
hiermit ausdrücklich, dass er mit der Übermittlung von Informationen durch MCW
an ihn per Post oder per E-Mail einverstanden ist, sofern ein E-Mail Anschluss vorhanden
ist. Sollte der Kunde während der Vertragslaufzeit nicht mehr über einen E-Mail
Anschluss verfügen, ist dies unverzüglich mitzuteilen und erhält der Kunde
Verständigungen und Informationen von MCW in weiterer Folge auf schriftlichem Wege per
Post. Desgleichen hat der Kunde das Recht, seinerseits Verständigungen an MCW per E-Mail
zu übermitteln. Sollte sich die E-Mail-Adresse von MCW ändern, wird der Kunde davon
unverzüglich schriftlich verständigt.
II.12. ÄNDERUNGEN DES RECHTSTRÄGERS
MCW ist berechtigt, im Zuge von organisatorischen Umgestaltungen seine gesamte Rechtsposition
aus diesem Vertragsverhältnis (alle Rechte und Pflichten) - ohne schuldbefreiende Wirkung -
an einen anderen Rechtsträger zu übertragen, mit dem MCW in einem Beteiligungsverhältnis
steht. Ein solcher Vorgang wird dem Kunden per E-Mail bekannt gegeben.
II.13. ÄNDERUNGEN DER KUNDENDATEN
Der Kunde ist verpflichtet, allfällige Änderungen der in der Bestellung angeführten
Kundendaten MCW unverzüglich bekannt zu geben, widrigenfalls er für die sich daraus
ergebenden Nachteile haftet. (z.B. Übersendung von Zugriffscodes; AGB-Änderungen etc.)
II.14. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
Der Dienstleistungsvertrag über die Nutzung der angebotenen Leistungen wird
ausschließlich schriftlich, auf konventionellem Weg (per Brief oder Telefax) oder online
geschlossen. - Abänderungen der Vereinbarung bedürfen jedenfalls der Schriftform. Dies
gilt auch für eine Vereinbarung über das Abgehen von der Schriftform. Es gilt
ausschließlich österreichisches Recht als vereinbart. Sollte eine der Bestimmungen dieser
Geschäftsbedingungen nichtig oder unwirksam sein, so berührt dies die Gültigkeit der
übrigen Regelungen nicht. Soweit in diesen besonderen AGB nichts oder nichts gegenteiliges
gesagt wird gelten die Allgemeinen AGB von MCW. Hiermit bestelle ich das Produkt Befundkartei,
erteile die Zustimmung zur Datensammlung und Verarbeitung wie oben beschrieben und bestätige,
dass ich die oben stehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelesen, verstanden und
akzeptiert habe.
Die oben erteilte Zustimmung zur Datensammlung und –verarbeitung kann ich schriftlich jederzeit
ohne Begründung widerrufen. Ich wurde darüber in Kenntnis gesetzt, dass ein Widerruf
der von mir erteilten Zustimmung zur Sammlung und Speicherung meiner Daten bewirkt, dass eine
allfällige weitere Sammlung durch MCW dieser Daten rechtlich unzulässig ist.
1 - Geltungsbereich
Für alle Angebote, Bestellungen, Lieferungen und Leistungen der MCW – Handelsges.m.b.H im
Verkehr mit Unternehmern sind ausschließlich die nachstehenden Geschäftsbedingungen maßgebend,
die entweder über die Geschäftsstelle angefordert oder über die Website www.mcw.at jederzeit
abrufbereit sind. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige
Fassung dieser AGB. Anders lautende Bedingungen des Auftraggebers, die nicht ausdrücklich
schriftlich anerkannt werden, sind in jedem Falle unverbindlich. Mündliche, telegrafische,
telefonische oder sonstige elektronische Vereinbarungen sind erst nach schriftlicher Bestätigung
wirksam. MCW behält sich die Änderung der gegenständlichen ”Allgemeinen Geschäftsbedingungen”
ausdrücklich vor, diesfalls wird dem Vertragspartner eine geänderte Fassung übermittelt. Die
Änderung gilt als genehmigt, wenn ihr nicht binnen zwei Wochen ab Erhalt widersprochen wird.
2 - Vertragsabschluss
Angebote der MCW – Handelsges.m.b.H sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst
mit der schriftlichen Bestätigung des uns erteilten Auftrages zustande. Der Besteller bestätigt
die Richtigkeit unserer Auftragsbestätigung, wenn er nicht innerhalb von 48 Stunden nach Erhalt
der Auftragsbestätigung dagegen schriftlich Einwände erhebt Ist dies nicht der Fall, gilt der
Inhalt der Auftragsbestätigung und die dieser beigefügten allgemeinen Geschäftsbedingung als
Basis für die Vertragsabwicklung.
3 - Urheberrechte
Wir behalten uns das Eigentum und die Urheberrechte an sämtlichen von uns vertriebenen Softwareprodukten
vor. Ohne unsere schriftliche Einwilligung dürfen diese Produkte weder kopiert noch sonst wie für Dritte,
sei es entgeltlich oder unentgeltlich, zugänglich gemacht werden. Bei Verletzung dieser Verpflichtung
macht das den Störer uns gegenüber in voller Höhe schadenersatzpflichtig, wobei der Schadenersatz
wenigstens die Dreifache Höhe der jährlichen Lizenzgebühr bzw. das Dreifache des Verkaufspreises des
Softwareprogramms umfasst.
4 - Lieferungen und Lieferfristen
Soweit nicht ausdrücklich ein Liefertermin vereinbart wurde, sind die bekannt gegebenen Lieferzeiten
nicht verbindlich, sie werden aber von uns nach bester Möglichkeit eingehalten. Für verspätete oder
nicht durchführbare Leistungen, die durch höhere Gewalt, Materialmangel oder durch sonstige
unvorhergesehene Zwischenfälle verursacht werden, leisten wir keinen Ersatz. Teillieferungen sind
jederzeit möglich. Bestellte Waren sind vom Kunden, oder einer befugten Person unverzüglich
abzunehmen. Bei Abnahmeverzug haftet der Besteller für Gefahr und Zufall und ist zur Zahlung des
Entgeltes unabhängig von der verweigerten Abnahme verpflichtet.
5 - Versand
Der Versand erfolgt ab dem Sitz von MCW auf Rechnung und Gefahr des Bestellers. Mit der Übergabe
bestellter Ware an die den Transport durchführende Person, jedenfalls aber beim Verlassen von Werk
/ Lager, gehen Nutzen, Lasten und die Gefahr auf den Besteller über. Werden Versand oder Übergabe
aus von MCW nicht zu vertretenden Gründen verzögert, so geht die Gefahr bereits ab dem Tage der
Versandbereitschaft auf den Besteller über. Der Abschluss einer Transportversicherung ist Sache
des Bestellers, bzw. erfolgt nur über dessen entsprechenden Auftrag. Soweit Daten oder Softwareprodukte
per Download oder über das Internet geliefert werden, geht die Gefahr des Untergangs und der Veränderung
der Daten mit Überschreiten der Netzwerkschnittstelle auf den Kunden über.
6 - Preise, Zahlungsbedingungen, Verzugszinsen
Alle Preise und Nebenkosten werden nach der zum Leistungszeitpunkt gültigen Preisliste unserer
Firma berechnet. Irrtümer, Änderungen und Druckfehler bleiben vorbehalten. Sobald eine neue Preisliste
aufgelegt wird, wird die vorhergehende ungültig. Unsere Preise verstehen sich netto und exklusive der
Versandkosten ab dem Sitz unseres Werkes / Lager. Alle Versandkosten, besonders Verpackungs– und
Transportkosten, Transportversicherung, etc. trägt der Besteller. Alle Rechnungen sind prompt nach
Rechnungserhalt, längstens aber innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Bei
Zahlungsverzug kommen die jeweiligen gesetzlichen Verzugszinsen für Unternehmergeschäfte zur
Verrechnung. MCW ist nicht verpflichtet, Lieferungen und Leistungen an Kunden, auch im Rahmen eines
Dauerschuldverhältnisses, zu erbringen sofern und solange der Kunde mit der Bezahlung älterer, bereits
fälliger Rechnungen, in Verzug ist. MCW haftet auch nicht für einen allfälligen durch eine solche
berechtigte Nichtbelieferung bzw. verzögerte Belieferung des Kunden diesem erwachsenden Betriebsausfall.
Durch verzögerte Zahlung fälliger Rechnungen verursachte Mahn- u. Inkassospesen gehen zu Lasten des
Kunden. Eine Aufrechnung gegen Forderungen der MCW durch den Kunden ist nur zulässig, soweit dessen
Gegenforderungen gerichtlich rechtskräftig festgestellt oder durch MCW ausdrücklich und schriftlich
anerkannt wurden. Der Kunde ist nicht zur Zurückbehaltung von fälligen Zahlungen berechtigt.
7 - Eigentumsvorbehalt
Die von MCW gelieferten Produkte verbleiben bis zur restlosen Bezahlung in deren Eigentum. Im Falle
einer Be- oder Verarbeitung der gelieferten Waren gilt dies auch hinsichtlich der neuen Sachen. Der
Besteller darf die gelieferten Waren oder die aus deren Be– oder Verarbeitung entstandenen neuen
Sachen ( kurz: Vorbehaltsprodukte ) nur im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr veräußern. Die ihm aus
der Weiterveräußerung oder aus einem sonstigen, die Vorbehaltsprodukte betreffenden, Rechtsgrund
zustehenden Forderungen tritt der Besteller schon jetzt zur Sicherheit an MCW ab. Er ist ermächtigt,
die abgetretenen Forderungen solange einzuziehen, als er seiner Zahlungspflicht MCW gegenüber
vertragsmäßig nachkommt. Hinsichtlich abgetretener Forderungen sind entsprechende Vermerke in der
Buchhaltung oder auf den Fakturen anzubringen. Etwaige Zugriffe Dritter auf Vorbehaltsware oder
auf die im Voraus abgetretenen Forderungen, insbesondere Zwangsvollstreckungsmaßnahmen, sowie
etwaige Beschädigungen oder Vernichtung der Vorbehaltsware hat uns der Kunde sofort und unter Übergabe
entsprechender Unterlagen zu melden. Weiters hat der Kunde einen Besitzerwechsel der Ware sowie eigene
Anschriftwechsel unverzüglich anzuzeigen. Der Kunde hat MCW alle Schäden und Kosten zu ersetzen, die
durch einen Verstoß gegen diese Verpflichtungen und durch erforderliche Interventionsmaßnahmen gegen
Zugriffe Dritter auf die Ware entstehen. MCW ist berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden,
insbesondere bei fortgesetztem Zahlungsverzug trotz schriftlicher Gewährung einer 14-tägigen Nachfrist
sowie bei Verstoß gegen die in diesem Punkt geregelten Pflichten, vom Vertrag zurückzutreten und die
Ware herauszuverlangen.
8 - Gewährleistung
Es gelten die Gewährleistungsbestimmungen des österreichischen Rechts, vorbehaltlich nachstehender
Regelungen. Gewähr wird geleistet für eine dem jeweiligen Stand der Technik entsprechende Fehlerfreiheit
des Kaufgegenstandes. Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr. MCW gewährt neben Gewährleistungsansprüchen
keine Garantien im Rechtssinn. MCW ist berechtigt, sich von Ansprüchen auf Aufhebung des Vertrages oder
auf angemessene Preisminderung dadurch zu befreien, dass in angemessener Frist die mangelhafte Sache
gegen eine mängelfreie ausgetauscht oder eine Verbesserung vorgenommen oder das Fehlende nachgetragen
wird, all dies nach Wahl von MCW. Die Gewährleistung ist jedoch ausgeschlossen, wenn der Besteller von
sich aus Abänderungen oder Nachbesserungsarbeiten an den von uns gelieferten Produkten, insbesondere
den Softwareprodukten, vornimmt. Wir haften nicht, wenn in von uns gelieferten Geräten Fremdteile zum
Einbau gelangen oder Geräte umgebaut werden. Dies gilt ebenso für die unsachgemäße oder fehlerhafte
Installation von Fremdsoftware. Reklamationen jeder Art haben unverzüglich, spätestens aber innerhalb
von 8 Tagen nach Erhalt der Ware – Software, schriftlich zu erfolgen. Bei Nichteinhaltung dieser Frist
gilt das von uns gelieferte Produkt als genehmigt und mängelfrei. Die Beweislast für den Mangel, den
Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und die Rechtzeitigkeit der Rüge trifft den Kunden. Die
Installation von uns gelieferter Software auf bestehende Hardware darf nur durch uns oder von uns
autorisierte Vertragspartner erfolgen. Für jegliche Mängel, die bei Selbstinstallation auftreten,
übernehmen wir keine wie immer geartete Haftung. Beanstandete Software ist zur Überprüfung an uns
zurückzusenden. Bei Berechtigung der Mängelrüge gehen die Transportkosten zu unseren Lasten. Die
Haftung von MCW ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt, sofern es sich nicht um
Personenschäden oder Schäden nach dem Produkthaftungsgesetz handelt. Es besteht keine Haftung für
Folge- und Vermögensschäden, nicht erzielte Ersparnisse, Zinsverluste und für Schäden aus Ansprüchen
Dritter gegen den Kunden. Schließlich besteht keine Haftung für Datenverluste, wenn seitens des Kunden
nicht für eine ordnungsgemäße tägliche Datensicherung sowie für eine Komplettsicherung vor jeder Vornahme
von Installationsarbeiten Sorge getragen wurde.
9 - Wartungsverträge
Der Wartungsvertrag gilt für ein Jahr, gerechnet ab Abschluss und verlängert sich automatisch um ein
weiteres Jahr, wenn er nicht von einem der Vertragspartner spätestens einen Monat (gerechnet nach
Kalendertagen) vor Jahresende schriftlich gekündigt wird. Die im Wartungsvertrag ausgewiesenen Gebühren
sind Jahresgebühren und sind jeweils im vornhinein zu bezahlen. Alle ausgewiesenen Gebühren verstehen
sich exklusive Mehrwertsteuer. Eine vorzeitige Kündigung entbindet den Kunden nicht von der Verpflichtung
zur Zahlung der vollen Jahresgebühr. Leistungen können erst nach erfolgter Zahlung der Wartungsgebühr in
Anspruch genommen werden. Kosten – Gebührenerhöhungen , die auf Umstände zurückzuführen sind, die
außerhalb unseres Einflussbereiches gelegen sind, können von uns auch während des laufenden Vertrages
auf den Kunden übergewälzt werden. Die Wartungsgebühr kann jährlich angepasst werden.
10 - Nebenabreden und Teilwirksamkeit
Sämtliche Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Sollten die vorstehenden Geschäftsbedingungen teilweise
unwirksam sein, so bleiben sowohl der darauf gegründete Vertrag bestehen, als auch die übrigen
Geschäftsbedingungen davon unberührt.
11 - Gerichtsstand und Erfüllungsort
Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten auf Grund der Geschäftsbeziehung, über Entstehung bzw.
Wirksamkeit des Vertrags und Erfüllungsort für an MCW zu erbringende Leistungen ist Wien. Für sämtliche
Streitigkeiten gilt österreichisches Recht. Die Anwendung von UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen.
© MCW - Medical Computer Ware 2012